Anschuldigungen seien "absolut unglaubwürdig"

Kardinal Müller: Verurteilung Pells ist gegen Vernunft und Recht

Veröffentlicht am 07.03.2019 um 11:18 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ "Wenn es keinen Beweis gibt, kann man jemanden nicht 50 Jahre wegsperren": Kardinal Gerhard Ludwig Müller übt scharfe Kritik am Urteil im Fall George Pell. Er sagt, warum die Anschuldigungen gegen seinen Amtsbruder vollkommen unglaubwürdig seien.

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Der emeritierte Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hat das Urteil gegen den australischen Kardinal George Pell wegen Kindesmissbrauchs kritisiert. Der US-Zeitung "National Catholic Register" sagte er am Montag, die Vorwürfe seien "absolut unglaubwürdig" und es gebe keine Beweise. Der ehemalige Finanzchef des Vatikans war von einem australischen Gericht im Dezember wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen worden. Er soll 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Jungen in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht und einen weiteren belästigt haben. Am kommenden Mittwoch (13.3.) wird das Strafmaß verkündet. Pell, der in Untersuchungshaft sitzt, beteuert seine Unschuld und will Berufung einlegen. Er hatte die Anschuldigungen als "geistesgestörte Lügen" bezeichnet.

Müller erklärte zu dem Urteil, niemand habe das Geschehen beobachtet, "wenn es keinen Beweis gibt, kann man jemanden nicht 50 Jahre wegsperren". Er könne sich auch nicht vorstellen, dass so etwas in einer Kathedrale nach einer Messe passieren könne, da zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch Menschen in der Kirche seien. Laut Müller zeige das Urteil, "wie das Rechtssystem in der öffentlichen Mainstreammeinung korrumpiert wird".

Der Fall wird auch von einer Medienaffäre überschattet: Um die Geschworenen in einem zweiten, mittlerweile eingestellten Verfahren nicht zu beeinflussen, wurde über die Inhalte des Verfahrens und die Tatsache, dass es überhaupt stattfindet, vom Vorsitzenden Richter Kidd eine Nachrichtensperre verhängt. Diese richtete sich an alle Medien, die in Australien gelesen werden können, also auch an ausländische Onlinepublikationen. Verschiedene Medien, darunter die Washington Post und katholisch.de, hatten trotz der Nachrichtensperre über den Schuldspruch berichtet. Mittlerweile geht die australische Justiz gegen mehr als 100 Journalisten und Verlage vor, die gegen die Anordnung verstoßen haben.

Unterdessen droht Pell ein weiteres Verfahren. Ein 50-jähriger Mann plant laut australischen Medien eine Zivilklage gegen ihn. In dem neuen Fall geht es um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens in einem Schwimmbad in Pells Heimatort Ballarat in den 1970er Jahren. (cph)