Öffentliche Verehrung noch nicht erlaubt

Bischof lässt schon um Fürsprache Benedikts XVI. beten

Veröffentlicht am 19.01.2023 um 16:19 Uhr – Lesedauer: 

Federico Westphalen ‐ Öffentlich darf man nur um die Fürsprache von Seligen und Heiligen bitten. Privat können aber auch jüngst Verstorbene angerufen werden. Dazu fordert nun ein Bischof auf – und hofft auf das erste Wunder Benedikts XVI.

  • Teilen:

Ein brasilianischer Bischof lässt schon jetzt um die Fürsprache des verstorbenen Papstes Benedikts XVI. beten – allerdings nur im privaten Gebet. Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte der Bischof von Frederico Westphalen, Dom Antônio Carlos Rossi Keller, schon am Tag nach dem Tod Benedikts ein von ihm verfasstes Fürbittgebet. Darin wird Gott angerufen, Benedikt zu verherrlichen und auf seine Fürsprache hin das Gebet zu erhören. Sollten Gebetserhörungen auf das Bittgebet zurückgeführt werden, bittet der Bischof darum, diese direkt an den Generalvikar des Vikariats Rom zu melden.

HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.

In der katholischen Kirche dürfen nur Verstorbene öffentlich verehrt werden, die offiziell zur Ehre der Altäre erhoben, also in das Verzeichnis der Heiligen und Seligen aufgenommen worden sind. Rossi Keller stellt seinem Gebet daher die Mahnung voran, dass es trotz seiner Genehmigung nicht öffentlich verwendet werden darf. "In Übereinstimmung mit den Dekreten von Papst Urban VIII. erklären wir, dass nichts beabsichtigt ist, um dem Urteil der kirchlichen Autorität vorzugreifen, und dass dieses Gebet keinen öffentlichen kultischen Zweck hat", heißt es weiter.

Verbot der Verehrung ohne Aufnahme ins offizielle Heiligenverzeichnis

Papst Urban VIII. (1623 bis 1644) hatte das Verfahren der Heiligsprechung systematisiert und die Verehrung der Heiligen auf die offiziell anerkannten beschränkt. Das heute noch geltende Heiligsprechungsverfahren, das Papst Johannes Paul II. (1978 bis 2005) in der Apostolischen Konstitution "Divinus perfectionis magister" (1983) festgelegt hat, betont die Bedeutung der Dekrete von Papst Urban VIII. und verlangt zur Eröffnung eines Verfahrens die Dokumentation, dass kein unerlaubter Kult des Kandidaten besteht.

Unmittelbar nach dem Tod des emeritierten Papstes am Silvestertag kamen erste öffentliche Rufe nach einer schnellen Seligsprechung auf. Sowohl Benedikts langjähriger Privatsekretär Georg Gänswein wie sein Biograf Peter Seewald rechneten mit entsprechenden Forderungen. Andere Bischöfe und Theologen warnten indessen vor einer zu schnellen Erhebung zur Ehre der Altäre. Im Regelfall sieht das Kirchenrecht eine Wartezeit von fünf Jahren nach dem Tod vor, bis ein Seligsprechungsprozess beginnen kann. Mittlerweile sind alle verstorbenen Päpste von Johannes XXIII. (1958 bis 1963) an selig- oder heiliggesprochen. Die Seligsprechung von Papst Johannes Paul II. erfolgte ungewöhnlich schnell nach seinem Tod 2005 bereits sechs Jahre später, 2014 wurde er heiliggesprochen. (fxn)

Gebet von Bischof Rossi Keller um die Fürsprache Benedikts XVI.

Allmächtiger und ewiger Gott,

der Du im Herzen deines Dieners Papst Benedikt XVI. den aufrichtigen Wunsch geweckt hast, Dir zu begegnen und Dich zu verkünden, ein bescheidener "Mitarbeiter der Wahrheit" zu werden und sich als Diener für Christus und seine Kirche aufzuopfern:

Gib, dass auch ich die Kirche Christi lieben und in meinem Leben den ewigen Wahrheiten folgen kann, die sie verkündet.

Herr, verherrliche deinen Diener, Papst Benedikt XVI.,

und gewähre auf seine Fürsprache die Gnade, um die ich dich jetzt bitte.

Amen.

(Anschließend ein Vaterunser, ein Avemaria und ein Ehre sei Gott)